Herrsching am Ammersee (amtlich: Herrsching a.Ammersee) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82211
Vorwahl
08152
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Herrsching am Ammersee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Herrsching plant den Bau von 26 bezahlbaren Mietwohnungen im Ortszentrum auf der sogenannten Schüblerwiese. Das Projekt soll in den nächsten zwei Jahren realisiert werden und umfasst drei Baukörper mit Hybridbauweise, Photovoltaik und Wärmepumpe. Die Wohnungen werden barrierefrei und teilweise rollstuhlgerecht errichtet. Die Miete soll bei 12,80 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete liegen, thanks to einer 35-prozentigen staatlichen Förderung. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Frühjahr 2025 geplant, die Fertigstellung für Herbst 2027.
Zudem gibt es Pläne für den Bebauungsplan Lochschwab Nord-Ost, der familiengerechtes Wohnen, eine Kindertagesstätte und Grünflächen vorsieht, unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit und Denkmalschutz.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.