Herrsching am Ammersee (amtlich: Herrsching a.Ammersee) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82211
Vorwahl
08152
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Herrsching am Ammersee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Herrsching plant den Bau von 26 bezahlbaren Mietwohnungen im Ortszentrum auf der sogenannten Schüblerwiese. Das Projekt soll in den nächsten zwei Jahren realisiert werden und umfasst drei Baukörper mit Hybridbauweise, Photovoltaik und Wärmepumpe. Die Wohnungen werden barrierefrei und teilweise rollstuhlgerecht errichtet. Die Miete soll bei 12,80 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete liegen, thanks to einer 35-prozentigen staatlichen Förderung. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Frühjahr 2025 geplant, die Fertigstellung für Herbst 2027.
Zudem gibt es Pläne für den Bebauungsplan Lochschwab Nord-Ost, der familiengerechtes Wohnen, eine Kindertagesstätte und Grünflächen vorsieht, unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit und Denkmalschutz.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.