Herrsching am Ammersee (amtlich: Herrsching a.Ammersee) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82211
Vorwahl
08152
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Herrsching am Ammersee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Herrsching plant den Bau von 26 bezahlbaren Mietwohnungen im Ortszentrum auf der sogenannten Schüblerwiese. Das Projekt soll in den nächsten zwei Jahren realisiert werden und umfasst drei Baukörper mit Hybridbauweise, Photovoltaik und Wärmepumpe. Die Wohnungen werden barrierefrei und teilweise rollstuhlgerecht errichtet. Die Miete soll bei 12,80 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete liegen, thanks to einer 35-prozentigen staatlichen Förderung. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Frühjahr 2025 geplant, die Fertigstellung für Herbst 2027.
Zudem gibt es Pläne für den Bebauungsplan Lochschwab Nord-Ost, der familiengerechtes Wohnen, eine Kindertagesstätte und Grünflächen vorsieht, unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit und Denkmalschutz.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.